Die Kostenabrechnung für Anfahrt und Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Der Bundesrat hat der neuen “Notdienst-Gebührenordnung” (GOT) zugestimmt, Ab Januar 2020 gelten dann höhere Preise und andere Nacht/Wochenendzeiten.
Das Abrechnungswesen meiner Praxis wird seit 2025 von moveta durchgeführt, einem Verein, der sich speziell auf Tierärzte spezialisiert hat.